Aufsuchende Familientherapie (KJHG § 27 Abs. III)
Bei einigen Familien führen vielfältige Krisen zu einer dauerhaften Überforderung des gesamten Familiensystems. Eltern können ihre elterliche Autorität nur noch ungenügend oder gar nicht mehr wahrnehmen.
Ihre Kinder zeigen zunehmend Verhaltensauffälligkeiten. Aufsuchende Familientherapie bietet Familien therapeutische Unterstützung bei der Lösung ihrer Konflikte. Ziele sind die Stärkung von Ressourcen der Familie, von Beziehungsqualitäten, die Situationsklärung bei familiären Krisen und die Erarbeitung von neuen, funktionalen Kommunikationsmustern. Bei der niedrigschwelligen Aufsuchenden Familientherapie können Familien ohne Hindernisse eine Therapie durchlaufen und Probleme vor Ort bearbeiten. Das Angebot ist freiwillig und setzt das Einverständnis und die grundlegende Bereitschaft zur Mitarbeit der Familienmitglieder voraus.
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