Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Salus Gesellschaft mbH, Adolf-Göbel-Straße 24 · 64521 Groß – Gerau,  (nachstehend: auch „Salus“ genannt), gegenüber ihren Vertragspartnern. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt Salus nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. 

Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen für Salus-Human Ressourcen (II.), für Salus-Institut  (III.) und Salus Jugendhilfe (IV.). Der Kunde kann diese AGB unter http://www.salus-gesellschaft.net/agb und bei den Webseiten von Salus-Human Ressourcen, Salus-Institut und Salus-Jugendhilfe abrufen und ausdrucken oder durch eine E-Mail an info@salus-gesellschaft.net in schriftlicher Form anfordern. 

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines

1.1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Seminar-, Beratungs- und weitergehenden Dienstleistungen für den Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung, Personalberatungs- und Schulungsbereich sowie für die Kinder- Jugend- und Familienhilfe durch von Salus eingesetzte Berater, Coachs, Trainer und feste Mitarbeiter.

1.2. Nebenabreden werden schriftlich vereinbart. Individuelle Abreden haben stets Vorrang. 

1.3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Salus und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

1.4. Gerichtsstand für alle Vertragspartner ist Darmstadt.

§ 2 Rechtliche Stellung der Vertragspartner

2.1. Die Salus Gesellschaft mbH wird als selbstständige Unternehmerin für den Auftraggeber tätig. 

2.2. Salus bedient sich zur Vertragserfüllung selbständiger Consultants, Berater, Trainer und freiberuflicher Mitarbeiter. 

2.3. Salus kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen. 

2.4. Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen. 

§ 3 Umsatzsteuer und Zahlung

3.1 Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer, soweit die Leistungen nicht nach §4 Nr.25 UStG umsatzsteuerbefreit sind.. 

3.2. Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann Salus nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.

3.4. Gegenansprüche der Salus Gesellschaft mbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
3.5. Für Leistungen, die Salus-Mitarbeiter nicht am Geschäftssitz erbringen, werden gesondert Fahrtzeiten, Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Es gelten die im Angebot definierten Reisekostenvereinbarungen.

§ 4 Lieferungen und Leistungen

4.1. Die Preise der Salus Gesellschaft mbH sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot der Salus Gesellschaft mbH, spätestens jedoch durch Annahme der  Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande. 

4.2. Das Recht zu zumutbaren Teildienstleistung und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzleistungen durch Salus bleibt ausdrücklich vorbehalten. 

4.3. Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Salus Gesellschaft mbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der Salus Gesellschaft mbH und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Salus oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage und nicht vorhersehbarer Erkrankungen von Dozenten und Consultants. 

§ 5 Vertragsdurchführung

5.1. Der Auftraggeber stellt der Salus Gesellschaft mbH diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der Salus Gesellschaft mbH nötig sind. Erweisen sich vom Auftraggeber beigestellte Informationen oder Unterlagen als fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig, wird der Auftraggeber – nach Mitteilung durch Salus – unverzüglich die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht rechtzeitig und unentgeltlich insbesondere die folgenden Leistungen vollständig und qualitativ einwandfrei und hält diese während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht. Er wird dem Auftragnehmer kurzfristig die notwendigen Informationen geben, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, Gesprächspartner benennen und Entscheidungen treffen, geeignete Arbeitsplätze einschließlich Telefon und Modemanschluss zur Verfügung stellen, und die erforderlichen Genehmigungen, Ermächtigungen und Zugangsberechtigungen beschaffen.

5.2. Die Salus Gesellschaft mbH ist berechtigt, die Durchführung der Seminare oder sonstiger Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des von der Salus Gesellschaft mbH eingesetzten Berater und Mitarbeiter die vorliegenden Gegebenheiten die erfolgreiche Durchführung des Auftrags gefährden. 

§ 6 Geheimhaltung & Datenschutz

6.1. Die Salus Gesellschaft mbH und ihre Auftraggeber verpflichten sich, alle ihnen von dem anderen Unternehmen zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen, die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat, oder die dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßiger Weise ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt bzw. überlassen werden oder die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder die von dem überlassenden Unternehmen zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

6.2. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber werden alle Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzen, zur Wahrung der Vertraulichkeit entsprechend § 6.1 verpflichten. 

6.3. Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Salus auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Salus selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). 

6.4. Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren. 

6.5. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. 

§ 7 Gewährleistung und Haftung

7.1. Schutz der Arbeitsergebnisse: Die von Salus Gesellschaft mbH angefertigten Berichte, Konzepte, Entwürfe, Aufstellungen und Unterlagen für Seminare dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Salus. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte. 

7.2. Die Salus Gesellschaft mbH  führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation sowie die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.

7.3. Von Dritten bzw. vom Auftraggebers gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

Die Berater, Trainer und Mitarbeiter der Salus Gesellschaft mbH werden die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen. 

Die Salus Gesellschaft mbH leistet Gewähr für den Einsatz gehörig ausgebildeter und mit den nötigen Fachkenntnissen versehener Mitarbeiter sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsausführung.

7.4. Der Auftraggebers hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggebers unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

Die Salus Gesellschaft mbH leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Pflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur:
- bei Vorsatz bzw. bei arglistiger Täuschung in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlern trotz übernommener Garantie nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Garantie verhindert werden sollte,
- in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden beschränkt und in der Höhe auf insgesamt höchstens der Gesamtvergütung des Vertrages begrenzt. Die Salus Gesellschaft mbH  haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.

7.5. Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren innerhalb von 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

7.6. Für Ansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Sie beginnt mit Entstehung des Anspruchs und Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers von den Anspruch begründenden Umständen.

7.7. Abwerbung von Mitarbeitern: Beide Parteien verpflichten sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses keine Angestellten oder freien Mitarbeiter des Vertragspartners abzuwerben, diesen anzustellen oder mit diesem direkte oder indirekte Vertrags-, Arbeits- oder Beteiligungsverhältnisse – auch nicht über oder für Dritte – einzugehen.

§ 8 Annahmeverzug

8.1 Kommt der Auftraggebers mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist der Berater zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat die Salus Gesellschaft mbH  Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens- bzw. der Mehraufwendungen.

II. Besondere Bestimmungen für Salus Human-Ressourcen

§ 1 Gewährleistung bei Beratungsdienstleistungen

1.1. Salus-Human Ressourcen gewährleistet, dass das Werk der Leistungsbeschreibung entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern.

1.2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und beträgt 12 Monate.

1.3. Treten Mängel auf, wird der Auftraggeber diese unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich rügen. Der Auftraggeber wird Salus-Human Ressourcen im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen.

1.4. Salus-Human Ressourcen leistet nach ihrer Wahl in erster Linie durch Beseitigung des Mangels oder Herstellung eines neuen Werks (Nacherfüllung) Gewähr. Der Auftraggebers wird Salus-Human Ressourcen angemessene Fristen für die Nacherfüllung setzen. Schlägt die Nacherfüllung der fälligen Leistung trotz mindestens zweier Nachbesserungsversuche je geltend gemachtem Mangel endgültig fehl, kann der Auftraggebers nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder, bei Verschulden Salus-Human Ressourcen, den Rücktritt vom Vertrag verlangen.

1.5. Ein Rücktritt vom Vertrag kann vom Auftraggebers jedoch nur bei erheblichen Mängeln, die eine Nutzung des Werkes vollständig ausschließen, verlangt werden.

§ 2 Leistungsänderungen bei der Beratung

2.1. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

2.2. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

2.3. Geht der Änderungswunsch vom Auftraggebers aus, untersucht Salus-Human Ressourcen, sofern er zur Durchführung der Änderung bereit ist, innerhalb einer von den Vertragspartnern zu vereinbarenden Frist die Änderung, ermittelt die Auswirkungen der Änderung und stellt sie schriftlich in einem Nachtragsangebot dar.

2.4. Wenn der Änderungswunsch von Salus-Human Ressourcen ausgeht, beinhaltet das Nachtragsangebot bereits die aufzuzeigenden Auswirkungen, insbesondere in Hinblick auf den definierten Leistungsumfang und dadurch ausgelöste Veränderungen des Aufwandes und der vereinbarten Termine.

2.5. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

2.6. Solange die Vertragspartner keine Einigung über die Durchführung der Änderung erzielen, setzt Salus-Human Ressourcen die Arbeiten nach dem bestehenden Vertrag ohne die entsprechende Änderung fort. Dem Auftraggebers wird für diesen Fall ein Kündigungsrecht entsprechend § 649 BGB eingeräumt.

2.7. Änderungen des Leistungsumfanges sind in einem Nachtrag zum Vertrag zu vereinbaren.

§ 3 Anmeldung bei Seminaren

Bitte melden Sie sich schriftlich via Internet, per Fax oder E-Mail an. Falls Sie nicht die von uns vorbereiteten Formulare unseres Online-Angebots verwenden möchten, nennen Sie uns bitte den Namen des Teilnehmers und die vollständige Rechnungsanschrift mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend, ansonsten erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung mit allen Informationen zum Veranstaltungsort. Bitte überprüfen Sie die korrekte Schreibweise Ihres Namens und Ihrer Firmierung.

3.1. TeilnahmegebührenDie Gebühren für die Teilnahme unserer offenen Seminare beinhalten alle die Arbeits- und Übungsmaterialien sowie Pausensnacks und die Getränke im Seminarraum und in Pausen. Die Übernachtungskosten sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten. Die Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. stellen wir Ihnen zum Veranstaltungsbeginn in Rechnung. Nach Erhalt der Rechnung sind die Gebühren sofort fällig. Bei E-Learning-Modulen ist die Lizenzgebühr fällig, sobald die Bearbeitung begonnen wurde. 

3.2. Stornierungen und UmbuchungenSollten Sie nicht am Seminar teilnehmen können, entstehen Ihnen bei schriftlicher Vorlage bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Kosten. Bei einem Rücktritt zwischen 4 Wochen und 2 Wochen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Wenn Sie Ihre Anmeldung erst in den letzten beiden Wochen vor Seminarbeginnstornieren oder zum Seminar nicht erscheinen, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Benennung eines Ersatzteilnehmers.

3.3. Programmänderungen: Salus-Human Ressourcen behält sich Änderungen zu Inhalt und Ablauf eines Seminars sowie den Ersatz angekündigter Dozenten vor, sofern die Zielsetzung und der Gesamtcharakter sowie der hohe Qualitätsstandard von Salus-Human-Ressourcen gewahrt bleibt.

3.4. Absage von SeminarenSalus-Human Ressourcen wird nach besten Kräften versuchen, angekündigte Veranstaltungen durchzuführen. Wir behalten uns vor, das Seminar aus wichtigen Gründen, wie Erkrankung des Trainers oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, zu verschieben oder abzusagen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden dann erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Buchung von Bahn- und Flugtickets.

3.5. Copyright: Die ausgehändigten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil der Arbeitsmaterialien darf ohne Einwilligung von Salus-Human Ressourcen und der jeweiligen Dozenten reproduziert, vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

III. Besondere Bestimmungen für Salus-Institut

§ 1 Anmeldung bei Seminaren

Bitte melden Sie sich schriftlich via Internet, per Fax oder E-Mail an. Falls Sie nicht die von uns vorbereiteten Formulare unseres Online-Angebots verwenden möchten, nennen Sie uns bitte den Namen des Teilnehmers und die vollständige Rechnungsanschrift mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend, ansonsten erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung mit allen Informationen zum Veranstaltungsort. Bitte überprüfen Sie die korrekte Schreibweise Ihres Namens und Ihrer Firmierung.

1.1. Teilnahmegebühren: Die Gebühren für die Teilnahme unserer offenen Seminare beinhalten alle die Arbeits- und Übungsmaterialien sowie Pausensnacks und die Getränke im Seminarraum und in Pausen. Die Übernachtungskosten sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten. Die Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. stellen wir Ihnen zum Veranstaltungsbeginn in Rechnung. Nach Erhalt der Rechnung sind die Gebühren sofort fällig. Bei E-Learning-Modulen ist die Lizenzgebühr fällig, sobald die Bearbeitung begonnen wurde. 

1.2. Stornierungen und Umbuchungen: Sollten Sie nicht am Seminar teilnehmen können, entstehen Ihnen bei schriftlicher Vorlage bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Kosten. Bei einem Rücktritt zwischen 4 Wochen und 2 Wochen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Wenn Sie Ihre Anmeldung erst in den letzten beiden Wochen vor Seminarbeginnstornieren oder zum Seminar nicht erscheinen, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Benennung eines Ersatzteilnehmers.

1.3. Programmänderungen: Das Salus-Institut behält sich Änderungen zu Inhalt und Ablauf eines Seminars sowie den Ersatz angekündigter Dozenten vor, sofern die Zielsetzung und der Gesamtcharakter sowie der hohe Qualitätsstandard des Salus-Instituts gewahrt bleibt.

1.4. Absage von Seminaren: Das Salus-Institut wird nach besten Kräften versuchen, angekündigte Veranstaltungen durchzuführen. Wir behalten uns vor, das Seminar aus wichtigen Gründen, wie Erkrankung des Trainers oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, zu verschieben oder abzusagen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden dann erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Buchung von Bahn- und Flugtickets.

1.5. Copyright: Die ausgehändigten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil der Arbeitsmaterialien darf ohne Einwilligung des Salus-Instituts und der jeweiligen Dozenten reproduziert, vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

IV. Besondere Bestimmungen für Salus-Jugendhilfe

Öffentliche Zuschüsse

Die Salus-Jugendhilfe prüft, ob für den Auftraggeber die Möglichkeit der Gewährung von Zuschüssen aus Bundesmitteln besteht. Sie übernimmt im Rahmen der Beratung die Vorbereitung entsprechender Antragsunterlagen. Für die Gewährung der Zuschüsse übernimmt die Salus-Jugendhilfe keinerlei Garantie. 
 

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.