Begleiteter Umgang (nach §31 SGB VIII)
Die Salus-Jugendhilfe unterstützt und fördert den Kontakt zwischen dem Kind bzw. Jugendlichen und nicht mit ihm zusammenlebenden Familienmitgliedern durch begleiteten Umgang. In Familienkonstellationen, in denen sich Eltern nicht über die Ausübung ihrer Personensorge einigen können oder wenn Kinder vor negativen Einflüssen eines Elternteils geschützt werden müssen, ist ein Begleiteter Umgang durch Salus sinnvoll. Ziele sind die Förderung des Kindeswohls und Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der emotionalen und sozialen Beziehungen zwischen den Umgangsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten werden durch Salus so unterstützt, dass ein Umgang dauerhaft ohne Begleitung möglich ist.
Wollen Sie mehr erfahren? Wir beraten Sie gerne!